Wir erstellen auf Grundlage der für den Bau in Anspruch genommenen Fläche zuerst ein pauschales Entschädigungsangebot für jeden Landwirt
Pauschale für Aufwuchsschäden (Ertragsausfälle) für Bewirtschafter: TenneT bietet eine pauschale Entschädigung für die Regulierung von Aufwuchsschäden an landwirtschaftlichen Flächen für das erste angefangene wirtschaftliche Nutzungsjahr an und eine Pauschale für jedes folgende angefangene Wirtschaftsjahr der Bauarbeiten.
Alternativ individuelle Entschädigung: Auf Antrag des Bewirtschafters werden Aufwuchsschäden stattdessen individuell entschädigt. Die individuelle Bemessung der Schäden erfolgt dann auf Basis der „Sätze für die Abgeltung von Flur- und Aufwuchsschäden auf Basis der Schätzungsrichtlinien des Bayerischen Bauernverbandes“.
Auch für temporär nicht bewirtschaftbare Restflächen wird der Ertragsausfall entsprechend entschädigt. Diese Restflächen, die für die Bewirtschaftung während der Bauphase nicht erreichbar oder zu klein sind, werden betriebsindividuell von Bewirtschafter und TenneT einvernehmlich ermittelt.
Entschädigung für Ertragsausfälle durch Vorbegrünung oder Zwischenbewirtschaftung: Die Bodenkundliche Baubegleitung wird indiv. Empfehlungen zur Vorbegrünung und Zwischenbewirtschaftung aussprechen. Bewirtschaftern werden diese Maßnahmen zur freiwillig Umsetzung angeboten. Ausfälle der Ernte, die dem Bewirtschafter durch Vorbegrünung der Fläche vor der Baumaßnahme entstehen, werden für das angefangene Wirtschaftsjahr entschädigt. Ausfälle durch Zwischenbewirtschaftung nach der Baumaßnahme werden entsprechend zur Entschädigung von Aufwuchsschäden reguliert. Zusätzlich werden die Kosten für Pflege und Ansaat erstattet.