110-kV-Freileitung Immenreuth–Pegnitz

Standortgleicher Austausch von 20 Betonmasten durch Stahlvollwandmasten, Erneuerung der Beseilung, höhere Versorgungssicherheit, zusätzliche Einspeisung von Solarstrom und verbesserter Schutz bei extremen Wetterbedingungen.

Auftraggeber

Bayernwerk Netz GmbH

Projektzeitraum

Juli 2024 – Juni 2026

Leistungen

Technische Planung und Genehmigungsplanung, Trassierung, Rechtserwerb, Eigentümerinteraktionen, Arbeitsflächenplanung, Kreuzungsmanagement und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Projektgröße

ca. 5,2 km, Austausch von 20 Betonmasten

Projektüberblick

Die 1965 errichtete zweisystemige 110-kV-Freileitung Immenreuth–Pegnitz E9 besitzt eine Gesamtlänge von 37,6 km. Bestandteil der Leitung LH-07-E9 ist außerdem ein einsystemiger Abzweig zur Freileitung E7. Gegenstand des Projekts ist der rund 5,2 km lange Abschnitt zwischen E7 Mast 76 und E9 Mast 97.

In diesem Abschnitt werden 20 bestehende Betonmasten einschließlich ihrer Fundamente standortgleich zurückgebaut und durch Stahlvollwandmasten ersetzt. Acht Masten werden als Abspannmaste und zwölf als Tragmaste ausgeführt. Gleichzeitig wird die Beseilung erneuert. Das System wird weiterhin als 110-kV-Leitung geplant und mit 20 kV betrieben.

Durch die Erhöhung der Masten soll nach der Beseilung möglichst ein Abstand der Leiterseile zum Boden von neun Metern erreicht werden. Dadurch werden größere Abstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Gelände geschaffen und die Standsicherheit sowie der Schutz bei extremen Wetterbedingungen verbessert. Zudem soll die Maßnahme die Versorgungssicherheit erhöhen und die zusätzliche Einspeisung von Solarstrom ermöglichen.

Die Maststandorte bleiben unverändert. Die Schutzzonenbreite konnte von 20,00 auf die technisch erforderlichen 17,50 Meter reduziert werden, wodurch Eingriffe in den Bewuchs begrenzt werden. Aufgrund des weitgehend unveränderten Mastbildes und der vergleichsweise geringen Masterhöhungen wird die Maßnahme als unwesentliche Änderung eingestuft. Daher konnte ein Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG gewählt werden.

Unsere Leistungen im Projekt

Technische und umweltfachliche Genehmigungsplanung

Flächen-, Eigentümer- und Verfahrensmanagement

Herausforderungen

Das Projekt war geprägt von wechselnden Zuständigkeiten, technischen Anpassungen sowie komplexen Abstimmungen mit Infrastrukturträgern und Grundstückseigentümern.

Änderungen an Mastart, Flurstücken, Eigentumsverhältnissen und örtlichen Gegebenheiten erforderten zudem eine fortlaufende Anpassung der Planungs- und Genehmigungsunterlagen.

Ergebnis

Die Genehmigungsplanung wurde unter Berücksichtigung aller technischen, umweltfachlichen und wegerechtlichen Anforderungen erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Genehmigungsbeschluss nach § 43f EnWG konnte das Projekt anschließend ohne zusätzliche Einschränkungen in die Bauphase übergehen.
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