Die 1965 errichtete zweisystemige 110-kV-Freileitung Immenreuth–Pegnitz E9 besitzt eine Gesamtlänge von 37,6 km. Bestandteil der Leitung LH-07-E9 ist außerdem ein einsystemiger Abzweig zur Freileitung E7. Gegenstand des Projekts ist der rund 5,2 km lange Abschnitt zwischen E7 Mast 76 und E9 Mast 97.
In diesem Abschnitt werden 20 bestehende Betonmasten einschließlich ihrer Fundamente standortgleich zurückgebaut und durch Stahlvollwandmasten ersetzt. Acht Masten werden als Abspannmaste und zwölf als Tragmaste ausgeführt. Gleichzeitig wird die Beseilung erneuert. Das System wird weiterhin als 110-kV-Leitung geplant und mit 20 kV betrieben.
Durch die Erhöhung der Masten soll nach der Beseilung möglichst ein Abstand der Leiterseile zum Boden von neun Metern erreicht werden. Dadurch werden größere Abstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Gelände geschaffen und die Standsicherheit sowie der Schutz bei extremen Wetterbedingungen verbessert. Zudem soll die Maßnahme die Versorgungssicherheit erhöhen und die zusätzliche Einspeisung von Solarstrom ermöglichen.
Die Maststandorte bleiben unverändert. Die Schutzzonenbreite konnte von 20,00 auf die technisch erforderlichen 17,50 Meter reduziert werden, wodurch Eingriffe in den Bewuchs begrenzt werden. Aufgrund des weitgehend unveränderten Mastbildes und der vergleichsweise geringen Masterhöhungen wird die Maßnahme als unwesentliche Änderung eingestuft. Daher konnte ein Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG gewählt werden.